Aus- und Weiterbildung des Gemeindepersonals
Das Amt für Organisation und Weiterbildung der Stadtgemeinde Bozen ist für die Aus- und Weiterbildung des Gemeindepersonals zuständig.
(Seite am 24.6.2021 aktualisiert)
Es organisiert Kurse für alle Angestellten der Gemeindeverwaltung Bozen. Es werden Aus- und Fortbildungskurse angeboten, die in einem Veranstaltungskalender vorgesehen sind, und es gibt Kurse, die auf Anfrage von Einzelpersonen oder Gruppen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen organisiert werden.
Der dreijährige Aus- und Weiterbildungsplan 2021-2023, der mit Stadtratsbeschluss Nr. 272/2021 genehmigt worden ist, enthält die verschiedenen Themenbereiche mit Inhalte und Ziele der Kurse, die transversal nach Makrobereiche sowie nach spezifischer Anfrage einiger Abteilungen der Gemeindeverwaltung organisiert werden.
MEHRJÄHRIGER AUS- UND
WEITERBILDUNGSPLAN 2021-2023
(Vollständiges Dokument am
Ende dieser Seite verfügbar)
Die Makrobereiche sind folgende:
- verwaltungsrechtlicher Bereich
- persönliche und berufsspezifische Kompetenzen
- Informatikkurse
- Sprachkurse
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
2021 beträgt das
Budget für die Aus- und Weiterbildung € 195.000,00.
Der direkte Vorgesetzte und das Organisationsamt und Weiterbildung
genehmigen die Teilnahme am Kurs. Vorher wird geprüft, ob das
Ansuchen, laut dem zur Verfügung stehenden Budget, dem
dreijährigen Aus- und Weiterbildungsplan 2021-2023, den
genehmigten Kriterien und Modalitäten für die Teilnahme
an Kursen entspricht.
Bei den Kursen unterscheidet man "In-House-Kurse", oder Kurse die in Form von E-Learning am PC des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin abgewickelt werden oder Kurse, die von verwaltungsexternen Weiterbildungsorganisationen angekauft und angeboten werden.
Die Anbieter von Aus- und Weiterbildungskursen werden auf der Grundlage der eingereichten Angebote, des Lebenslaufes des Kursleiters oder der Kursleiterin und der Kursinhalte ausgewählt. Die Kurse werden gemäß den folgenden Verfahren organisiert:
- Ankauf von Kurseinheiten von verwaltungsexternen Weiterbildungsorganisatoren;
- direkte Beauftragung eines Kursorganisators, wie in Art. 36, Absatz 2, Buchstabe a) des Vergabegesetzbuches laut GvD 50/2016 vorgesehen bzw. laut den Bestimmungen über die öffentlichen Aufträge laut L.G. 16/2015, Art. 58, Absatz 1, Buchstabe a) i.g.F.;
- Beauftragung im Sinne von Titel III der Personal- und Organisationsordnung der Stadtgemeinde Bozen, die mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 69 vom 05.11.2013 im Sinne des G. Nr. 244 vom 24.12.2007 genehmigt worden ist.
Bei der direkten Vergabe und bei der Beauftragung müssen die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit, Rechtzeitigkeit, Korrektheit, Nicht-Diskriminierung, Transparenz, Proportionalität, Öffentlichkeit und Rotation eingehalten werden. Der Bildungsträger, welcher den Kurs anbietet, muss außerdem im Besitze der Voraussetzungen laut den geltenden einschlägigen Gesetzen sein.
Es steht jedem frei, sofern er im Besitze der Voraussetzungen
ist und die entsprechende Berufserfahrung hat, beim Amt für
Organisation und Weiterbildung der Stadtgemeinde Bozen Kurse
für die Gemeindeverwaltung Bozen anzubieten. Der betreffende
Bildungsträger muss angeben, für welchen Bereich er einen
Kurs anbieten möchte und den Lebenslauf samt
Referenzen des Kursleiters, der Kursleiterin oder der
KursleiterInnen vorlegen sowie andere Informationen (z.B.
Qualitätszertifizierungen), die in diesem Zusammenhang von
Interesse sein können.
Die Kursangebote können an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden:
Alle Vergaben oder Beauftragungen für Kurse werden auf die unterstehende Webseite der Gemeinde Bozen veröffentlich.
Download:
- Mehrjähriger Aus- und Weiterbildungsplan 2021-2023 (file pdf, 172 Kilobyte)