Allgemeine Informationen
Italienische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz für mehr als zwölf Monate ins Ausland verlegen, sind verpflichtet:
- sich innerhalb von 90 Tagen nach dem Umzug ins Ausland beim bezirksmäßig zuständigen Konsulat zu melden.
Vor dem Umzug ins Ausland können Sie im Amt für demographische Dienste eine Erklärung über die Wohnsitzverlegung abgeben. In diesem Fall gilt die Eintragung in das A.I.R.E.-Register ab dem Tag, an dem Sie die Erklärung über die Wohnsitzverlegung ins Ausland abgegeben haben, jedoch unter der Voraussetzung, dass Sie innerhalb von 90 Tagen beim bezirksmäßig zuständigen Konsulat einen Antrag auf Eintragung in das A.I.R.E.-Register stellen.
Erhält die Gemeinde innerhalb eines Jahres nach Abgabe der Erklärung zur Wohnsitzverlegung vom zuständigen Konsulat keinen Antrag auf Eintragung in das A.I.R.E.-Register, leitet die Gemeinde Ihre Streichung aus den Meldeamtsregistern wegen Unauffindbarkeit ein.