Beiträge für die Errichtung, außerordentliche Instandhaltung und Erhaltung er öffentlichen Kultusgebäude und dazugehörigen Pastoralgebäude
Die Kultuseinrichtungen, religiösen Institute und Gemeinschaften können einen Antrag auf Gewährung eines Beitrags für den Bau, die außerordentliche Instandhaltung und Erhaltung der öffentlichen Kultusgebäude und dazugehörigen Pastoralgebäude stellen.
Die Gesuche sind zu richten an:
Abteilung Öffentliche Arbeiten
Abteilungsdirektor
Lanciastraße 4/A Sektor C 3
39100 Bozen
Einreichetermin für die Gesuche
- innerhalb 31. März eines jeden Jahres, sofern nicht anders vom Stadtausschuss bestimmt.
Unterlagen, die dem Beitragsgesuch beizulegen sind
- Vorprojekt mit zusammenfassender Schätzung der Arbeiten, technischer Bericht und Kostenvoranschlag
- Erklärung, dass zum Zeitpunkt der Vorlage des Beitragsgesuchs die Arbeiten noch NICHT begonnen haben
- Fotodokumentation über den Ist-Zustand
- Bericht über Modalitäten und Fristen für die Durchführung der Arbeiten
- Die Unterlagen nach Punkt 1) 2) 4) müssen von einem befähigten und im entsprechenden Berufsverzeichnis eingetragenen Techniker verfasst sein.
Unterlagen, die dem Antrag auf Beitragsauszahlung beizulegen sind
- Ausführungsprojekt mit Baukonzession
- Endabrechnung der Ausgaben bezogen auf die einzelnen Arbeiten
- Originale der Rechnungen und Steuerquittungen, Endstand der Arbeiten, Zahlungsbestätigungen, welche die tatsächlich bestrittenen Ausgaben belegen
- Verzeichnis der eventuellen in Regie durchgeführten Arbeitsstunden
- Abnahmebescheinigung und/oder Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten
Die Unterlagen nach Punkt 1., 2., 4., 5. müssen von einem befähigten und im entsprechenden Berufsverzeichnis eingetragenen Techniker verfasst sein.
Gesetzesbestimmungen
- Ordnung für die Gewährung von Beiträgen für den Bau, die außerordentliche Instandhaltung und die Erhaltung von öffentlichen Kultusgebäuden (Gemeinderatsbeschluss Nr. 47 vom 09.05.2002) (siehe Link unten)
- Gemeindeordnung der Autonomen Region Trentino-Südtirol
- Landesgesetz Nr. 27 vom 11. Juni 1975 (LexBrowser)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20/11/2019
Download:
- Ordnung über die Beiträge für den Bau, die außerordentliche Instandhaltung und Erhaltung der öffentlichen Kultusgebäude und dazugehörigen Pastoralgebäude. (file pdf, 2.911 Kilobyte)
- Gesuch um Gewährung eines außerordentlichen Beitrags für den Bau, die außerordentliche Instandhaltung und Erhaltung der öffentlichen Kultusgebäude (file pdf, 74 Kilobyte)
- Auszahlungsformular des außerordentlichen Beitrags für den Bau, die außerordentliche Instandhaltung und die Erhaltung von öffentlichen Kultusgebäuden (file word, 59 Kilobyte)