I.C.I.-Erklärung
In welchen Fällen muss sie vorgelegt
werden?
Ab dem Jahr 2008 muss die I.C.I.-Erklärung in jenen
Fällen eingereicht werden, in denen die subjektiven
und objektiven Änderungen, die Anlass für eine
andere Festsetzung der fälligen Abgabe sind,
Steuerermäßigungen betreffen sowie in jenen, in denen
die Gemeinde nicht im Besitz der für die
Überprüfung der Erfüllung der Steuerpflicht
erforderlichen Angaben ist.
Fristen der Einreichung der
Erklärung.
Die Erklärung muss innerhalb der für die Einreichung der
Einkommenssteuererklärung des Bezugsjahres vorgesehenen Frist
eingereicht werden.