Allgemeine Informationen
Die Anerkennung eines nichtehelichen Kindes kann nach der Meldung der Geburt erfolgen. Dazu müssen ein oder beide Elternteile mit einem Alter von mindestens 16 Jahren eine Anerkennungserklärung beim Amt für Demografische Dienste in der Vintlerstraße 16 abgeben. Die Terminvereinbarung für die Unterzeichnung der Akte erfolgt vor Ort.
- Falls das Kind jünger als 14 Jahre ist, ist für die Anerkennung durch einen Elternteil die Zustimmung des Elternteils erforderlich, der das Kind zuerst anerkannt hat.
- Falls das Kind hungegen das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist nur die Zustimmung des Kindes erforderlich.
An wen sich diese Dienstleistung richtet
Einer oder beide Elternteile können die Anerkennungserklärung abgeben.
So geht's
Sie können unter folgender Rufnummer einen Termin vormerken: 0471 997149.
So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste
Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit
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