Bescheinigungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer Sprachgruppe
Sämtliche Erklärungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen, die anlässlich der letzten Volkszählung 2001 und danach abgegeben worden sind, werden vom Landesgericht in Bozen verwahrt.
Das Landesgericht in Bozen ist für die gesamte Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit den Erklärungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen zuständig:
- nimmt die Erklärungen, die Änderungserklärungen und die Widerrufserklärungen entgegen und verwahrt dieselben
- stellt die vorgesehenen Bescheinigungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer Sprachgruppe aus.
Hierfür muss der interessierte Bürger
persönlich erscheinen und einen
gültigen Personalausweis bzw. eine gleichwertige
Urkunde mitbringen. Es kann auch eine andere
Person dazu beauftragt werden, welche die Anfrage
Ausstellung Sprachgruppenzugehörigkeit und Vollmacht
Ausstellung Sprachgruppenzugehörigkeit
ausgefüllt mit der Ablichtung des
Identitätsnachweises des/r Antragstellers/in und der
Ablichtung des Identitätsnachweises des/r
Bevollmächtigten vorlegen muss. Die
Bescheinigung wird der bevollmächtigten Person in einem
geschlossenen Umschlag übergeben.
Kontakt |
Landesgericht in Bozen |
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Öffnungszeiten | Von Montag bis Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr |