Allgemeine Informationen
Die Stadt Bozen fördert kulturelle Tätigkeiten von Körperschaften und Bibliotheken mittels Zuschüssen.
Die Förderungsarten und die Fristen für die Einreichung von Anträgen sind Folgende:
- Beiträge für die ordentliche Tätigkeit werden für die Deckung der Führungskosten und der ordentlichen Tätigkeit gewährt. Die Ansuchen müssen innerhalb 31. Januar des Bezugsjahres eingereicht werden;
- Beiträge für Projekte werden für die Deckung der Ausgaben, die zur Umsetzung spezifischer Projekte erforderlich sind und nicht in die ordentliche Tätigkeit fallen, gewährt. Die Ansuchen müssen innerhalb 31. Oktober des Bezugsjahres und auf jeden Fall vor Umsetzung des Projektes eingereicht werden;
- Beiträge für Investitionen werden für den Ankauf von beweglichen Gütern, für die Beseitigung von architektonischen Barrieren, für die Instandhaltung und Sanierung von unbeweglichen Gütern gewährt. Die Ansuchen müssen innerhalb 31. Oktober des Bezugsjahres und auf jeden Fall vor Durchführung der Investition eingereicht werden;
- Außerordentliche Beiträge werden gewährt, wenn schwerwiegende, unvorhergesehene oder unvorhersehbare Umstände eingetreten sind, die ausreichend begründet sind.