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Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts von EU-BürgerInnen

Hier erfahren Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie sich Ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigen lassen können

Bild: 1.4 People 2567915 1920
© StockSnap Pixabay - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die sich fünf Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen auf italienischem Staatsgebiet aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht und können sich dieses Daueraufenthaltsrecht von der Stadtverwaltung bescheinigen lassen.

So geht's

Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Bescheinigung zu beantragen:

  • über das Online-Portal des Meldeamtes SDO. Klicken Sie dazu einfach auf das grüne Feld unterhalb des Textes.

oder

oder

  • Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es gemeinsam mit der Kopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments als Einschreiben (raccomandata) an folgende Adresse: Stadtgemeinde Bozen, Amt für demographische Dienste, Vintlerstraße 16, 39100 Bozen

Kosten und Voraussetzungen

Nr. 1 Stempelmarke ( für den Antrag)
16,00 Euro
Nr. 1 Stempelmarke (für die Bescheinigung)
16,00 Euro

Fristen und Fälligkeiten

30
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Kontakt

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Gültig ab 01.11.2021
Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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Bürgerschalter für demografische Dienste Firmian

Der Präsenzschalter mit Terminbuchung für die Ausstellung der elektronische Identitätskarte (CIE) und Wohnsitzwechsel

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Letzte Änderung:Montag, 19. Dezember 2022