Allgemeine Informationen
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die sich fünf Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen auf italienischem Staatsgebiet aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht und können sich dieses Daueraufenthaltsrecht von der Stadtverwaltung bescheinigen lassen.
So geht's
Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Bescheinigung zu beantragen:
- über das Online-Portal des Meldeamtes SDO. Klicken Sie dazu einfach auf das grüne Feld unterhalb des Textes.
oder
oder
- Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es gemeinsam mit der Kopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments als Einschreiben (raccomandata) an folgende Adresse: Stadtgemeinde Bozen, Amt für demographische Dienste, Vintlerstraße 16, 39100 Bozen