Amt für Ermächtigungen und Verkehr
Ausstellung von Ermächtigungen:
- Durchfahrtsgenehmigungen für verkehrsberuhigte Zonen mit Mitteilung der Pkw-Schildnummer an die E-Mail-Adresse A.3.P@gemeinde.bozen.it oder an die Telefon-Nr. 0471 997799
- Fahrgenehmigungen (bollini) für Firmen in den farbigen Zonen (siehe unten die Anlage A der Bürgermeisterverordnung Nr. 183/2020); für die anderen Parkausweise hier fortfahren.
- Parkscheine für Behindertenparkplätze
- Ermächtigungen für Wandermusiker
- Kontrolle der Parkplatzverbote anlässlich Veranstaltungen und Straßenarbeiten.
Verantwortlicher/e |
Leut. Roberto Tinaglia |
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Kontakt |
Stadtpolizei - Straßenverkehr Galileistraße 23 |
Öffnungszeiten | Mo, Di, Mi: 8.30-12.00 und 14.30-16.30 Uhr Donnerstag Bürgertag: 8.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr Fr: 8.30-12.00 Uhr |
PEO (Gewöhnliche E-Mail) | |
Tel. | 0471 99 77 12 -20 |
Fax | 0471 99 77 13 |
A. Stab des Bürgermeisters | A.3. Stadtpolizeikorps |
Download:
- Antrag für Zufahrt in die verkehrsberuhigte Zone u./o. Fußgängerzone Montessori-Platz (file pdf, 87 Kilobyte)
- Bürgermeisterverordnung Nr 183 vom 30.3.2020 mit ANLAGE "A" KRITERIEN FÜR DIE PARKRAUMNUTZUNG IN DEN "FARBIGEN ZONEN" SOWIE IM BEREICH DES "STADTZENTRUMS" UND IN DER "VERKEHRSBESCHRÄNKTEN ZONE" (file pdf, 163 Kilobyte)