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Behandlung des öffentlichen Grüns mit Pflanzenschutzmitteln

Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen

Bild: 5.3 Behandlung des öffentlichen Grüns mit Pflanzenschutzmitteln
© www.pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

In ausgewählten Gebieten kann zweimal jährlich eine chemische Unkrautbekämpfung mit zugelassenen Mitteln im Rahmen eines integrierten Konzepts mit physikalischen und/ oder mechanischen Eingriffen erfolgen (siehe beiliegende Verordnung);

Derzeit setzt die Stadtgärtnerei in den ausgewählten Bereichen ausschließlich das Produkt Finalsan Plus ein (siehe beiliegendes Blatt), ein Blattherbizid auf Pelargonsäurebasis, das keine Wiedereintrittszeit vorsieht.

Die Verwendung von Produkten auf Glyphosatbasis ist im Gemeindegebiet seit Juli 2016 untersagt.

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Mittwoch, 21. Juni 2023