Wissenswertes
- Covid-19/Coronavirus: Verordnungen des Landeshauptmannes und Auskünfte
- Dringende und notwendige Bürgermeisterverordnungen bezüglich des Notfalles Covid-19
- Kostenloser COVID-19-Antigen-Schnelltest vom 6. bis 17. April 2021 in der Stadthalle in der Reschenstraße
- Terminportal für die Vormerkung eines Termins bei der Gemeindeverwaltung Bozen
- Malwettbewerb "Mein Lieblingsbuch" für alle Kinder der Bozner Grundschulen
- Einschreibung in die Listen der AnwärterInnen für die befristete Aufnahme als Apotheker/in, Funktionär/in der Verwaltung, hochspezialisierter Arbeiter/in (Elektriker), spezialisierter Arbeiter/in Gärtner/in, Gemeindediener/in - Fälligkeit: 20. April 2021
- Aussetzung der Einzahlungsfristen der Gemeindesteuern und -Gebühren bis 15. Dezember 2021 - Zahlungsfrist auf den 16. Dezember 2021 verschoben
- Nächtliche Frühjahrs-Straßenreinigung vom 29. März bis zum 23. April 2021
- Ausleihe mit Buchungspflicht in den Gemeindebibliotheken vom 8. Februar bis 30. April 2021
- Mitteilung über die Einleitung des Verwaltungsverfahrens von Amts wegen bezüglich der Erneuerung der Konzessionen für die Standplätze für Handel auf öffentlichen Flächen bis zum 31.12.2032
- Erhebung der Körpertemperatur am Eingang der Gemeindeämtern
- Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten, die ab 31. Januar 2020 abgelaufen sind, bis zum 30. April 2021
Aussetzung der Einzahlungsfristen der Gemeindesteuern und -Gebühren bis 15. Dezember 2021 - Zahlungsfrist auf den 16. Dezember 2021 verschoben
Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 17 des 26.3.2021
Die Aussetzung der Einzahlungsfristen gilt für folgende Gemeindesteuern und Gemeindegebühren:
- Gemeindeimmobiliensteuer (Landesgesetz vom 23. April 2014, Nr. 3),
- Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und Plakatierungsgebühr (Gesetz vom 27. Dezember 2019, Nr. 160),
- Vermögensgebühr für Konzessionen für die Besetzung auf Märkten (Gesetz vom 27. Dezember 2019, Nr. 160),
- Aufenthaltsabgabe betreffend Villen, Wohnungen und Unterkünfte (Landesgesetz vom 16. Dezember 1994, Nr. 12).
Anlagen:
- DRINGLICHKEITSMAßNAHME DES LANDESHAUPTMANNS BEI GEFAHR IM VERZUG Nr. 17 vom 26.03.2021Weitere dringende Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des Covid-19-Notstands Aussetzung Einzahlungsfristen Gemeindesteuern und Gemeindegebühren (File pdf, 294 Kilobyte)