Wissenswertes
- Südtirol Monitoring Phase 2 - Bozen
- Covid-19/Coronavirus: Verordnungen des Landeshauptmannes und Auskünfte
- Dringende und notwendige Bürgermeisterverordnungen bezüglich des Notfalles Covid-19
- Außerordentliche Schließung der Gerichtsplatz-Tiefgarage ab 19 Uhr des 21. Januar bis 20 Uhr des 22. Januar 2021
- Einreichstermin am 31. Januar 2021 für Beitragsansuchen für die ordentliche Tätigkeit im Bereich Kultur, Weiterbildung und Bibliothekswesen
- Öffnung der Eislaufbahn in der Genuastraße vom 15. Januar bis 28. Februar 2021
- Zuweisung von gemeindeeigenen Immobilien für Sozialzwecke - Einreichstermin der Anträge: 31. Januar 2021
- Hallo Baby! Die neue Informationsbroschüre für frischgebackene Eltern
- Der Eislaufplatz auf den Talferwiesen wird bis zum 14. Februar 2021 offen bleiben
- Mitteilung über die Einleitung des Verwaltungsverfahrens von Amts wegen bezüglich der Erneuerung der Konzessionen für die Standplätze für Handel auf öffentlichen Flächen bis zum 31.12.2032
- Bis zum 31. Januar 2021 kann man sich für die Rangordnung für Sommerpraktika für das Jahr 2021 anmelden
- Öffentlicher Wettbewerb nach Titeln und Prüfungen zur Besetzung von 6 Stellen als Funktionär/in der Verwaltung mit unbefristetem Vertrag (8. FE) in Vollzeit (38 Wochenstunden) - Einreichtermin: Montag, 1.2.2021
- Erhebung der Körpertemperatur am Eingang der Gemeindeämtern
- Störungen bei der öffentlichen Beleuchtung: Ab dem 1. Juni 2020 neues Unternehmen mit der Abwicklung der Störmeldung beauftragt
- Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten, die ab 31. Januar 2020 abgelaufen sind, bis zum 30. April 2021
Mitteilung über die Einleitung des Verwaltungsverfahrens von Amts wegen bezüglich der Erneuerung der Konzessionen für die Standplätze für Handel auf öffentlichen Flächen bis zum 31.12.2032
Sämtlichen Inhabern und Betreibern von Konzessionen von Standplätzen für Handel auf öffentlichen Flächen wird mitgeteilt, dass von Amts wegen das Verwaltungsverfahren für die Erneuerung der Konzessionen bis zum 31.12.2032 auf Grundlage der Bestimmungen, die in Art. 181, Absatz 4- bis des Gesetzesdekretes 19. Mai 2020 Nr.34, umgewandelt mittels Abänderung durch das Gesetz Nr. 77 vom 17. Juli 2020 und in Art. 12 Absatz 7 des Landesgesetzes vom 13.10.2020 Nr. 20, das Art. 65 der Handelsordnung abgeändert hat, enthalten sind, eingeleitet wurde.
Nach erfolgter Überprüfung der vom Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen (Voraussetzungen der Zuverlässigkeit, berufliche Voraussetzungen und ordnungsgemäße Beitragslage), wird das Verwaltungsverfahren, wie im Dekret des Wirtschaftsministers vorgesehen, innerhalb von 6 Monaten seit Veröffentlichung der Einleitung des Verwaltungsverfahrens abgeschlossen.
Die Einleitung des Verwaltungsverfahrens ist auf der digitalen Amtstafel der Gemeindeverwaltung einsichtig und kann von dieser heruntergeladen werden.