Wissenswertes
- Tendenzieller Verbraucherpreisindex (FOI ohne Tabakwaren)
- Zuweisung von gemeindeeigenen Immobilien für Sozialzwecke - Einreichstermin der Anträge: 31. Januar 2021
- Hallo Baby! Die neue Informationsbroschüre für frischgebackene Eltern
- Mitteilung über die Einleitung des Verwaltungsverfahrens von Amts wegen bezüglich der Erneuerung der Konzessionen für die Standplätze für Handel auf öffentlichen Flächen bis zum 31.12.2032
- Bis zum 31. Januar 2021 kann man sich für die Rangordnung für Sommerpraktika für das Jahr 2021 anmelden
- Öffentlicher Wettbewerb nach Titeln und Prüfungen zur Besetzung von 6 Stellen als Funktionär/in der Verwaltung mit unbefristetem Vertrag (8. FE) in Vollzeit (38 Wochenstunden) - Einreichtermin: Montag, 1.2.2021
- Dringende und notwendige Bürgermeisterverordnungen bezüglich des Notfalles Covid-19
- Covid-19/Coronavirus: Verordnungen des Landeshauptmannes und Auskünfte
- Erhebung der Körpertemperatur am Eingang der Gemeindeämtern
- Einwanderung in Bozen - Ein Ratgeber zu den Dienstleistungen in elf Sprachen
- Störungen bei der öffentlichen Beleuchtung: Ab dem 1. Juni 2020 neues Unternehmen mit der Abwicklung der Störmeldung beauftragt
- Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten, die ab 31. Januar 2020 abgelaufen sind, bis zum 30. April 2021
- Die Bozner Gemeindeapotheken haben sich der Plattform "Farmacie Gluten Free" angeschlossen
- Seab teilt mit
- Friedhofskonzessionen, die im Jahr 2019 und 2020 verfallen und im Jahr 2021 fällig sind
GIS 2020 - Die einzige Rate (Akonto + Saldo) muss innerhalb 16. Dezember 2020 eingezahlt werden
Die einzige Rate (Akonto + Saldo) muss innerhalb 16. Dezember 2020 eingezahlt werden, für die für das ganze Jahr 2020 geschuldete Steuer (falls trotzdem eine Akontozahlung geleistet wurde, ist nur mehr der Differenzbetrag geschuldet).
In den nächsten Tagen werden die Informationsschreiben und das Modell F24 für die Zahlung zugestellt.
Die Gesamtanzahl der Steuerpflichtigen für die Saldozahlung der GIS 2020 beträgt 48.238.
WEM wird keine Mitteilung zugesandt?
Jene Bürger, deren jährliche Steuerschuld sich auf einen Betrag von 10,00 Euro oder weniger beläuft, müssen keine Einzahlung vornehmen und erhalten auch kein Informationsschreiben - 25.900 Bürger (=53,69%).
Von den übrigen 22.338 Steuerpflichtigen, WER erhält welche Information?
MIT VORAUSBERECHNUNG: 21.582 Bürger (=96,62%) erhalten das GIS-Informationsschreiben mit der Vorausberechnung und der Aufstellung der Liegenschaften gemäß der Datenbank des Steueramtes (mit den geschuldeten Beträgen ausgefülltes Modell F24). Es ist Pflicht des Steuerträgers die Korrektheit der in der Vorausberechnung angeführten Daten zu kontrollieren.
OHNE VORAUSBERECHNUNG: für 756 Bürger (=3,38%) war es nicht möglich, die Vorausberechnung durchzuführen. Diese Steuerpflichtigen erhalten jedoch trotzdem das Informationsschreiben und das mit den meldeamtlichen Daten ausgefüllte Modell F24.
Die für die Berechnung der geschuldeten Steuer notwendigen Informationen, die genaue Beschreibung der verschiedenen Tatbestände, deren besondere Besteuerung, die entsprechenden Formulare, die Gemeindeverordnung und die Beschlüsse sind auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht -www.gemeinde.bozen.it
Informationen:
Das Steueramt ist für den Parteienverkehr nach Terminvereinbarung zugänglich:
- Tel.: 0471 997444
- Mail: steuern@gemeinde.bozen.it
- Mo-Mi-Fr 9.00/12.00
- Di 8.30/13.00
- Do 8.30/13.00 14.00/17.30