Wissenswertes
- Tendenzieller Verbraucherpreisindex (FOI ohne Tabakwaren)
- Zuweisung von gemeindeeigenen Immobilien für Sozialzwecke - Einreichstermin der Anträge: 31. Januar 2021
- Hallo Baby! Die neue Informationsbroschüre für frischgebackene Eltern
- Mitteilung über die Einleitung des Verwaltungsverfahrens von Amts wegen bezüglich der Erneuerung der Konzessionen für die Standplätze für Handel auf öffentlichen Flächen bis zum 31.12.2032
- Bis zum 31. Januar 2021 kann man sich für die Rangordnung für Sommerpraktika für das Jahr 2021 anmelden
- Öffentlicher Wettbewerb nach Titeln und Prüfungen zur Besetzung von 6 Stellen als Funktionär/in der Verwaltung mit unbefristetem Vertrag (8. FE) in Vollzeit (38 Wochenstunden) - Einreichtermin: Montag, 1.2.2021
- Dringende und notwendige Bürgermeisterverordnungen bezüglich des Notfalles Covid-19
- Covid-19/Coronavirus: Verordnungen des Landeshauptmannes und Auskünfte
- Erhebung der Körpertemperatur am Eingang der Gemeindeämtern
- Einwanderung in Bozen - Ein Ratgeber zu den Dienstleistungen in elf Sprachen
- Störungen bei der öffentlichen Beleuchtung: Ab dem 1. Juni 2020 neues Unternehmen mit der Abwicklung der Störmeldung beauftragt
- Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten, die ab 31. Januar 2020 abgelaufen sind, bis zum 30. April 2021
- Die Bozner Gemeindeapotheken haben sich der Plattform "Farmacie Gluten Free" angeschlossen
- Seab teilt mit
- Friedhofskonzessionen, die im Jahr 2019 und 2020 verfallen und im Jahr 2021 fällig sind
Gesuche um die Erweiterung der Besetzung des öffentlichen Grundes mit Tischen und Stühlen für die gesamte Notstandsperiode des COVID 19 bis zum 31/12/2020
Die Betreiber von Gastbetrieben können Gesuche um die Erweiterung der Besetzung des öffentlichen Grundes mit Tischen und Stühlen für die gesamte Notstandsperiode des COVID 19 bis zum 31/12/2020 an folgendes Amt weiterleiten:
Amt für
Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen
Waltherplatz Nr. 1
1. Stock - Zimmer Nr. 107
PEO: 8.3.0@gemeinde.bozen.it
PEC: 8.3.0@pec.bolzano.bozen.it
Sachbearbeiterin: Frau Elisabetta Lucchini, Tel. 0471 997687
Für diese Gesuche ist das unten angeführte Formular zu verwenden und ein Lageplan der Besetzung, eine Beschreibung der geplanten Ausstattung, ein Foto des Umfeldes und eine schriftliche Zustimmung der Eigentümer und Inhaber von Rechten, die aufgrund der Erweiterung der Besetzung des öffentlichen Grundes Einschränkungen unterliegen sollten, beizulegen. Auf jeden Fall müssen die untenstehenden vom Stadtrat genehmigten Richtlinien für die Erweiterung der Besetzung des öffentlichen Grundes für die Gastbetriebe (Restaurants, Bars, Pubs, Kioske) während der COVID-19-Notstandssituation befolgt werden.
Die in Übereinstimmung mit den Richtlinien eingereichten
Gesuche um Erweiterung werden von der Kommission für die
Besetzung des öffentlichen Grundes in Anwendung der
"Cosap-Verordnung" auf der Grundlage von Informationen bewertet,
die bereits im Besitz der Techniker des Gemeindeamtes für
Infrastrukturen und Freiraumgestaltung sind und im Vorfeld
eventuelle Möglichkeiten einer zusätzlichen
Besetzung überprüft haben.
Anlagen:
- Hinweis (File pdf, 50 Kilobyte)
- Formular Einrichtungen im Freien (File pdf, 151 Kilobyte)
- Richtlinien für die Erweiterung der Besetzung des öffentlichen Grundes für Gastbetriebe (Restaurants, Bars, Pubs, Kioske) während der Notstandssituation Covid-19 (31/12/2020) (File pdf, 66 Kilobyte)
- 1a) Lageplan Altstadt, Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen (File pdf, 8.393 Kilobyte)
- 1b) Lageplan der primären Verkehrsbereiche (File pdf, 7.500 Kilobyte)
- 2) Sichtwinkel Fahrräder (File pdf, 39 Kilobyte)
- 3) Sichtwinkel Fahrzeuge (File pdf, 35 Kilobyte)
- 4) Sichtwinkel Fußgänger (File pdf, 35 Kilobyte)
- 5) Verordnung Nr. 439 vom 12/10/2015Park- und Verkehrsregelung sowie allgemeine Richtlinien für die Ausstellung der Durchfahrts- und Parkge-nehmigungen in der VERKEHRSBE-SCHRÄNKTEN ZONE (VbZ) - teilweise Abänderung der Verordnung Nr. 237/2015 vom 08.04.2015 (File pdf, 204 Kilobyte)