Wissenswertes
- Die Gemeinde Bozen auf der App IO
- Individuelle Raucherentwöhnungstherapie der Raucherberatungsstelle des Südtiroler Sanitätsbetriebes
- Öffentlicher Wettbewerb nach Prüfungen zur Besetzung von 6 Stellen als spezialisierter Arbeiter Hydrauliker mit unbefristetem Vertrag (4. FE) in Vollzeit - 38 Wochenstunden - Fälligkeit: 29. März 2021
- Erstellung von einem Verzeichnis der Kommissionsmitglieder für öffentliche Wettbewerbe für die Berufsbilder der ehemaligen Führungslaufbahn - Einreichstermin: 31. März 2021
- Tendenzieller Verbraucherpreisindex (FOI ohne Tabakwaren)
- Nicht nur Kinderferien 2021
- Kinderferien im Vorschulalter / Kinderferien 2021: Online-Anmeldungen vom 8. Februar bis 26. März 2021
- Exhumierungen im Gemeinschaftsfeld 22 am städtischen Friedhof ab 8. März bzw. ab 20. September 2021
- Mitteilung über die Einleitung des Verwaltungsverfahrens von Amts wegen bezüglich der Erneuerung der Konzessionen für die Standplätze für Handel auf öffentlichen Flächen bis zum 31.12.2032
- Dringende und notwendige Bürgermeisterverordnungen bezüglich des Notfalles Covid-19
- Covid-19/Coronavirus: Verordnungen des Landeshauptmannes und Auskünfte
- Erhebung der Körpertemperatur am Eingang der Gemeindeämtern
- Einwanderung in Bozen - Ein Ratgeber zu den Dienstleistungen in elf Sprachen
- Störungen bei der öffentlichen Beleuchtung: Ab dem 1. Juni 2020 neues Unternehmen mit der Abwicklung der Störmeldung beauftragt
- Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten, die ab 31. Januar 2020 abgelaufen sind, bis zum 30. April 2021
- Die Bozner Gemeindeapotheken haben sich der Plattform "Farmacie Gluten Free" angeschlossen
- Seab teilt mit
- Friedhofskonzessionen, die im Jahr 2019 und 2020 verfallen und im Jahr 2021 fällig sind
Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten, die ab 31. Januar 2020 abgelaufen sind, bis zum 30. April 2021
Achtung: Die Verlängerung gilt nicht für die Ausreise aus dem Staatsgebiet
(News am 22.12.2020 aktualisiert)
Wir weisen die Bürger und Bürgerinnen darauf hin, dass im Sinne des Art. 104 des GD Nr. 18 vom 17.3.2020 betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie ("Maßnahmen zur Stärkung des nationalen Gesundheitsdienstes und wirtschaftliche Unterstützung für Familien, Arbeitnehmer und Unternehmen im Zusammenhang mit der epidemiologischen Notlage durch COVID-19", AdR Nr .70 vom 17.3.2020) die Gültigkeit der von den öffentlichen Verwaltungen ausgestellten und am 31. Januar 2020 verfallenen oder danach verfallenden Identitäts- und Erkennungsausweise bis zum 30. April 2021 verlängert wird (gemäß Änderungen des Ges. Nr. 159 vom 27. November 2020).
Achtung: Zu Ausreisezwecken bleibt hingegen das im Ausweis angegebene Verfallsdatum gültig!
Wir erinnern daran, dass folgende Dokumente der Identitätskarte gleichgesetzt sind:
- Reisepass
- Führerschein
- Bootsführerschein
- Befähigung für die Bedienung von Heizanlagen
- Waffenschein
- Erkennungsausweise mit Foto und Stempel oder anderen
gleichwertigen Kennzeichen, welche von einer öffentlichen
Behörde ausgestellt wurden."
(Art. 35 Absatz 2 des D.P.R 445/2000 i.g.F.).
Sollten Sie über kein gültiges Erkennungsdokument verfügen oder sollte eine erwiesene dringende Notsituation bestehen, kann bei einer der nachfolgenden Kontaktadressen bzw. telefonisch ein Termin für die Ausstellung/Erneuerung der Identitätskarte beantragt werden:
- Pec: 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
- E-Mail: cie@gemeinde.bozen.it
- Tel. 0471 997124 (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr)