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Sämtliche Informationen für diejenigen, die sich dem Test unterziehen wollen - Achtung: Ab Montag, 19. April, finden die Test von 12 bis 18 Uhr statt.
Die Zeichnungen müssen innerhalb 30. April 2021 eingereicht werden
Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 17 des 26.3.2021
An den Reinigungstagen darf in den betroffenen Straßen von 19 Uhr abends bis 3 Uhr morgens nicht geparkt werden. Unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge werden von der Stadtpolizei abgeschleppt.
Kein Zugang mit einer Körpertemperatur von über 37.5° C, auch wenn man mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet ist.
Achtung: Die Verlängerung gilt nicht für die Ausreise aus dem Staatsgebiet