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Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) und in die Fußgängerzone

Die Zufahrten in die verkehrsberuhigten Zonen und in die Fußgängerzonen werden mit Kontrollkameras überwacht. Die Genehmigung gilt für die festgelegten Uhrzeiten und unter Beachtung der geltenden Verordnungen.

Bild: ZTL mappa
© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Die Genehmigung muss vor der Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone oder in die Fußgängerzone von der Stadtpolizei ausgestellt werden. Die Stadtpolizei prüft die Gründe für die Einfahrt unter Beachtung der geltenden Verordnungen.

Kraftwagen und Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen dürfen von Montag bis Samstag von 06:00 bis 10:30 Uhr, ausgenommen an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, für Be- und Entladetätigkeiten in die verkehrsberuhigte Zone einfahren. 

Kraftwagen und Fahrzeuge mit Elektro-, Hybrid- oder Wasserstoffantrieb und maximal 4,25 Tonnen Gesamtgewicht dürfen mit entsprechender Genehmigung in der Zeit von Montag bis Samstag, ausgenommen an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, zusätzlich von 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr und von 14:30 bis 16:00 Uhr für Be- und Entladetätigkeiten in der verkehrsberuhigten Zone verkehren, wobei am Nachmittag nur die Ein- und Ausfahrtsstellen, die auch vom öffentlichen Personenverkehr genutzt werden, passiert werden dürfen.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Eine Genehmigung beantragen können Personen, die Arbeiten durchführen, Veranstaltungen organisieren, die zu Privatflächen fahren müssen oder die aus anderen Gründen in die verkehrsberuhigte Zone oder die Fußgängerzone einfahren müssen, die in den Verordnungen vorgesehen sind. Die Verordnungen regeln die Einfahrt und das Parken in verkehrsberuhigten Zonen und in der Fußgängerzone.

Kosten und Voraussetzungen

Stempelmarke (für Genehmigungen, die länger als zwei Tage gültig sind)
16,00 Euro
Stempelmarke (für Genehmigungen mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Tagen für Zonen ohne elektronische Gates)
32,00 Euro

Fristen und Fälligkeiten

2
Tage
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
20
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Kontakt

PEO (Gewöhnliche E-Mail):
A.3.P@gemeinde.bozen.it

Tel. :
0471 997712

Fax:
0471 997713

Verantwortlicher:
Leut. Roberto Tinaglia

Gültig ab 01.05.2018
Mo.
08:30 - 12:00, 14:30 - 16:30
Di.
08:30 - 12:00, 14:30 - 16:30
Mi.
08:30 - 12:00, 14:30 - 16:30
Do.
08:30 - 13:00 , 14:00 - 17:30
Fr.
08:30 - 12:00
A.3.2 Dienststelle Verkehrspolizei und Unfallerhebungen

Verkehrsunfälle, Zufahrtsberechtigungen, Invalidenparkausweise

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Letzte Änderung:Mittwoch, 01. Februar 2023