Allgemeine Informationen
Die Genehmigung muss vor der Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone oder in die Fußgängerzone von der Stadtpolizei ausgestellt werden. Die Stadtpolizei prüft die Gründe für die Einfahrt unter Beachtung der geltenden Verordnungen.
Kraftwagen und Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen dürfen von Montag bis Samstag von 06:00 bis 10:30 Uhr, ausgenommen an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, für Be- und Entladetätigkeiten in die verkehrsberuhigte Zone einfahren.
Kraftwagen und Fahrzeuge mit Elektro-, Hybrid- oder Wasserstoffantrieb und maximal 4,25 Tonnen Gesamtgewicht dürfen mit entsprechender Genehmigung in der Zeit von Montag bis Samstag, ausgenommen an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, zusätzlich von 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr und von 14:30 bis 16:00 Uhr für Be- und Entladetätigkeiten in der verkehrsberuhigten Zone verkehren, wobei am Nachmittag nur die Ein- und Ausfahrtsstellen, die auch vom öffentlichen Personenverkehr genutzt werden, passiert werden dürfen.