Zone mit beschränktem Verkehr (VBZ)
Als "Zone mit beschränktem Verkehr" (VBZ) wird ein innerstädtischer Bereich bezeichnet, der nur autorisierten Fahrzeugen vorbehalten ist.

Neuigkeiten ab 1. Mai 2014
Anrainerinnen und Anrainer
Für Anrainer mit den "alten" Pickerln für die Altstadt
ändert sich nichts (außer für diejenigen, welche in
der Gerbergasse, Laurinstraße und Kapuzinergasse nun
außerhalb der von den Kameras kontrollierten Zone wohnen, zu
welcher sie keine Zufahrt haben - sie werden gesondert informiert):
die bisherigen "alten" Pickerln werden automatisch im neuen System
eingespeichert, welches die Zufahrt über die dafür
vorgesehenen Eingänge erlaubt.
Wir erinnern daran, dass die VbZ zu diesem Zweck in zwei Hälften unterteilt wurde, einen Nord- und einen Südteil (siehe Anlage), und dass die AnrainerInnen nur in der eigenen Zone einfahren, durchfahren, parken und ausfahren dürfen, wie bereits mehrfach mitgeteilt wurde.
Das Parken ist von 19.15 bis 8.30 Uhr erlaubt, morgens also eine halbe Stunde länger als bisher.
Nicht-Ansässige und zeitlich begrenzte
Genehmigungen
Nicht-Ansässige, welche in ihre Altstadtzone ein- bzw.
ausfahren müssen, bzw. Fahrzeuglenker mit Privatparkplatz in
der VbZ müssen für die Durchfahrt um Registrierung
mittels eigenem Formblatt ansuchen. Dieses kann von der Homepage
der Gemeinde Bozen heruntergeladen und dann der Stadtpolizei
übermittelt werden (Kontakte siehe unten). Die Stadtpolizei
wird die Daten ins System übertragen. In einem zweiten Schritt
wird dann wie vorgesehen auf der Homepage ein interaktives Portal
zur Verfügung stehen, welches es erlaubt, alles online
abzuwickeln.
Es werden keine Jahresgenehmigungen für den Nachmittag ausgestellt, außer in besonderen Fällen für umweltfreundliche Fahrzeuge (Erdgas, Autogas, Elektro) und ausschließlich für den Zeitraum zwischen 14.30 und 16.00 Uhr.
Fahrzeuge öffentlicher Dienste
Auch die Kenntafeln der Fahrzeuge von öffentlichen Diensten
oder im Auftrag öffentlicher Dienste tätiger
Einrichtungen, welche aus gerechtfertigten und unaufsschiebbaren
Dienstgründen in die VbZ einfahren müssen, müssen
ins System aufgenommen werden und müssen deshalb den gleichen
Genehmigungsweg gehen.
Auf- und Abladen
Das Auf- und Abladen von Waren ist zwischen 6.00 und 10.00
Uhr zwischen Montag und Samstag, Sonntag und Feiertage
ausgeschlossen, ohne vorherige Genehmigung erlaubt.
Invaliden
Weiterhin in der VbZ parken können Fahrzeuge mit
Invaliditätsausweis, unter der Voraussetzung, dass die
Kenntafel des normalerweise genutzten Fahrzeugs auf dem
üblichen Weg im Vorfeld registriert wurde.
Kontrollen und Sanktionen
Die Versuchsphase für das neue elektronische Kontrollsystem
wird eine Dauer von mindestens einem bis zu höchstens zwei
Monaten haben. In der Versuchsphase führen die Stadtpolizisten
die Kontrollen direkt durch. Nach Ablauf dieser Versuchsphase wird
das System operativ, welches Übertretungen automatisch
registriert und die Zusendung der Sanktionen für die nicht
autorisierte Zufahrt in die Wege leitet. Es wird daran erinnert,
dass die Strafgebühr dafür 80,00 Euro
beträgt.
ZTL - Zone mit beschränktem Verkehr - Straßen und Plätze in der Stadmitte |
Südtiroler Straße, auf dem Abschnitt
zwischen Perathoner Straße und Waltherplatz,
Silbergasse, Bindergasse,
Kapuzinergasse, Gerbergasse, im
Abschnitt zwischen Laurin-Straße und Mühlgasse,
Dominikanerplatz, Obstmarkt,
Erbsengasse, Franziskanergasse,
Goethe-Straße, Kornplatz,
Weintraubengasse, Gumergasse,
Eisackstraße,
Kolping-Straße,
Laurin-Straße, auf dem Abschnitt zwischen
Schlernstraße und Raingasse, Mustergasse,
Musterplatz, Rathausplatz,
Museumstraße, auf dem Abschnitt zwischen
Obstmarkt und Sparkassenstraße, Pfarrplatz,
Pfarrgasse, Waaggasse,
Piavestraße, ab Beginn der Lauben bis zum
Rat-hausplatz, Laubengasse,
Postgasse, Raingasse,
Rauschertorgasse,
Sernesistraße,
Universitätsplatz, |
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