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Parkplätze

Achtung, Farbige Zonen!
Der Parkplatz in der Stadt ist vom System der "farbigen Zonen" geregelt. Siehe die Liste der Parken in Bozen wo man ohne farbiger Parkausweis im Stadtgebiet parken kann.

Genehmigungen und Parkausweise

Mobilität und Verkehr
Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises für ansässige Bürgerinnen und Bürgeronline

Der Parkausweis für die farbige Zone (bollino) ermächtigt zum Parken auf den Oberflächenparkplätzen - den sogenannten „weißen Parkplätzen“ - in den farbigen Zonen, in der Altstadt und in der verkehrsberuhigten Zone.

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Stadtpolizei - Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen und Freiberufler

Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen, Freiberufler/innen, Vereine und andere Rechtssubjekte gemäß geltender Verordnung 

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Stadtpolizei - Sondergenehmigungen für Personen mit Behinderungen

Die Sondergenehmigung ist der EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen (CUDE). Der EU-Parkausweis darf nur für die Fahrzeuge verwendet werden, die die Person mit Behinderungen benutzt, und er muss auf die Person mit Behinderungen ausgestellt sein.

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