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Beiträge für Sportaktivitäten

Die Bozner Stadtverwaltung fördert die sportliche Aktivitäten und unterstützt die Vereine bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten

Bild: 8.0.1. Sport
© da Pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Die Stadtverwaltung gewährt Beiträge

  • für die die Abwicklung und Förderung von Sporttätigkeiten
  • für die Organisation von Sportveranstaltungen
  • für die Verwaltung von Sportanlagen
  • für den Bau, die Besserung, den Aus-und Umbau von Sportanlagen (im Eigentum oder in Konzession)

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Wer kann das Ansuchen stellen

Sportvereine, Körperschaften, Genossenschaften, Verbände, Komitees und andere Organisationen, die statutenmäßig eine sportliche Zielsetzung verfolgen, dabei

  • muß es sich um einen Verein ohne Gewinnzwecke handeln
  • muß sich der Gesellschaftssitz in Bozen befinden und muß die Tätigkeit dort ausgeübt werden
  • muß der Verein/Verband einem Nationalen Sportverband, einer Sportorganisation, die auf Landesebene  tätig ist, oder einer vom N.O.K. anerkannten Einrichtung zur Förderung der Sporttätigkeit  angehören
  • muß der Verein/Verband seit mindestens 12 Monaten vor der Einreichung des Beitragsgesuches ununterbrochen im Sportbereich tätig sein
  • muß im Verzeichnis der Vereine der Gemeinde Bozen eingeschrieben sein

So geht's

Einreichetermin:

  • für ordentliche Tätigkeiten: 15. Februar jeden Jahres
  • für Veranstaltungen, die in der zweiten Jahreshälfte stattfinden: bis 30. Mai jedes Jahres

Bestimmungen für die Abfassung der Gesuche

  • Laden Sie die von der Dienststelle für Sport bereitgestellten Formulare herunter und füllen Sie sie aus
  • Fügen Sie die im Antrag geforderten Unterlagen bei
  • Reichen Sie den Antrag und die Unterlagen fristgerecht bei der Dienststelle für Sport ein
Zu beachten

Die Vereine/Verbände, welche um einen Beitrag für den Bau, die Verbesserung, den Aus-und Umbau von Sportanlagen ansuchen, sollen sich in Bezug auf die erforderlichen Unterlagen direkt an die Dienststelle für Sport wenden.

Ausbezahlung der Beiträge

  • 50% des gewährten Beitrages für ordentliche Tätigkeit werden bei Vollstreckbarkeit des Beschlusses über die Beitragsgewährung ausbezahlt. Die restlichen 50% werden gegen Vorlage einer Selbsterklärung für die Rechnungslegung des gewährten Beitrages ausbezahlt (muss innerhalb 15. Februar des darauffolgenden Jahres vorgelegt werden, wobei das beiliegende Formular verwendet werden muss).
  • Die Beiträge für Sportveranstaltungen und für die Führung von Sportanlagen werden gegen Vorlage einer Selbsterklärung für die Rechnungslegung des gewährten Beitrages ausbezahlt (muss innerrhalb 15. Februar des darauffolgenden Jahres vorgelegt werden).
So erreichen Sie uns
Gemeinde Bozen - Vincenzo-Lancia-Straße 4/A

Kosten und Voraussetzungen

1 Stempelmarke (wenn nicht Onlus)
16,00 Euro

Weitere Informationen

Eintragung in das Vereinsverzeichnis online

Hier erfahren Sie, welche Vereine und Organisationen sich eintragen lassen können und welche Unterlagen Sie dafür benötigen

Weitere Details

Nutzung der städtischen Sportanlagen und Schulturnhallen

Ordnung, Formulare und Gebühren für die Beantragung der zeitweiligen Nutzung von städtischen Sportanlagen

Weitere Details

Letzte Änderung:Mittwoch, 02. Februar 2022