Beiträge zugunsten der Jugend
Die Gemeindeverwaltung gewährt den ordnungsgemäß in das Vereinsverzeichnis eingetragenen Vereinen Beiträge.
DIE VEREINE SIND VERPFLICHTET, FÜR JEDES BEITRAGSGESUCH AUSSCHLIESSLICH DIE VOM AMT VORBEREITETEN FORMULARE AUSZUFÜLLEN
Fristen für die Vorlage der Gesuche
- Die Beitragsgesuche für die ordentliche Tätigkeit können bis 28. Februar eines jeden Jahres eingereicht werden.
- Die Beitragsgesuche für spezifische Projekte müssen innerhalb 31. Oktober des Bezugsjahres eingereicht werden, und auf jeden Fall vor der Projektumsetzung..
- Die Beitragsgesuche für Investitionen müssen bis 30. Juni des Bezugsjahres vorgelegt werden, und auf jeden Fall vor der Verwirklichung der Investition.
Bei Gesuchen, die mittels Einschreiben eingereicht werden, gilt das Datum des Poststempels.
INFOS | Amt für Familie, Frau, Jugend und Sozialförderung Rathaus - Gumergasse 7 - 2. Stock |
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Verantwortlicher/e | Amtsdirektor Dr. Stefano Santoro Tel. 0471 997 406 |
Die E-Mail-Adressen der MitarbeiterInnen der Gemeinde Bozen sind nach folgendem Schema aufgebaut: vorname.nachname@gemeinde.bozen.it | |
Öffnungszeiten | Mo, Mi, Fr: 9.00-12.00 Uhr Di: 8.30-13.00 Uhr Donnerstag Bürgertag: 8.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr |