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Verlängerung der Leihfrist

Die Leihfrist kann nur ein Mal verlängert werden. Die Verlängerung muss mindestens einen Tag vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Bücher und Hörbücher werden um weitere 30 Tage verlängert, DVDs und Musik-CDs um weitere 7 Tage, Videospiele und Medienkombinationen um weitere 15 Tagen.

Wie kann ich meine Leihfrist verlängern?
• telefonisch (0471 997 940)
• per E-Mail
• selbständig online, laut folgenden Anweisungen:

  1. Melden Sie sich im Explora-Katalog mit ihren Login-Daten an
  2. Klicken Sie auf "Mein Konto"
  3. Klicken Sie links auf "Ausleihen"
  4. Klicken Sie die Nummer an, die dem Werk entspricht, das verlängert werden soll
  5. Klicken Sie auf den Link "Verlängere Ausgewählte" an
  6. Es wird "Erneuerungsvorgang erfolgreich" angezeigt

Es ist nicht möglich, Werke zu verlängern, deren Leihfrist bereits abgelaufen ist oder die andere BenutzerInnen vorgemerkt haben.
BenutzerInnen, welche die entliehenen Werke nicht ordnungsgemäß zurückgegeben haben, dürfen die Leihfrist nicht verlängern.

Für Abklärungen wegen nicht erfolgter Erneuerung wenden Sie sich bitte an die betreffnde Bibliothek.
 

Stadt Bozen - Rathausplatz 5 - 39100 Bozen - Telefonzentrale: 0471 997111 – Steuernr./MwSt.: 00389240219 - E-Mail: aboe@gemeinde.bozen.it - PEC: bz@legalmail.it ::