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Medienangebot
Außenstellen in den Stadtvierteln
Verlängerung der Leihfrist
Die Leihfrist kann nur ein Mal verlängert
werden. Die Verlängerung muss mindestens einen Tag vor
Ablauf der Frist beantragt werden.
Bücher und Hörbücher werden um weitere 30 Tage
verlängert, DVDs und Musik-CDs um weitere 7 Tage, Videospiele
und Medienkombinationen um weitere 15 Tagen.
Wie kann ich meine Leihfrist verlängern?
• telefonisch (0471 997 940)
• per E-Mail
• selbständig online, laut folgenden Anweisungen:
- Melden Sie sich im Explora-Katalog mit ihren Login-Daten an
- Klicken Sie auf "Mein Konto"
- Klicken Sie links auf "Ausleihen"
- Klicken Sie die Nummer an, die dem Werk entspricht, das verlängert werden soll
- Klicken Sie auf den Link "Verlängere Ausgewählte" an
- Es wird "Erneuerungsvorgang erfolgreich" angezeigt
Es ist nicht möglich, Werke zu verlängern, deren
Leihfrist bereits abgelaufen ist oder die andere BenutzerInnen
vorgemerkt haben.
BenutzerInnen, welche die entliehenen Werke nicht
ordnungsgemäß zurückgegeben haben, dürfen die
Leihfrist nicht verlängern.
Für Abklärungen wegen nicht erfolgter
Erneuerung wenden Sie sich bitte an die betreffnde
Bibliothek.