Archivrecht und Nutzungsbestimmungen
Die maßgeblichen in Südtirol geltenden archivrechtlichen Bestimmungen werden vom Landesarchivgesetz aus dem Jahr 1985 geregelt.
Die Einsicht in das Archivgut des Stadtarchivs wird von einer eigenen Benutzungsordnung geregelt (s. Download). Bestimmte Akten sind für die Nutzung gesperrt. Vertrauliche und personenbezogene Akten sind in der Regel erst nach Ablauf einer siebzigjährigen Sperrfrist zugänglich.
Anlagen:
- Benutzungsordnung des StadtarchivsBenutzungsordnung des Stadtarchivs (File word, 135 Kilobyte)
