- Transparente Verwaltung
- Allgemeine Bestimmungen
- Organisation
- Beraterinnen/Berater und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
- Personal
- Spitzenpositionen in der Verwaltung
- Führungskräfte
- Erklärungen gemäß Art. 20 des Ges. Dekret 39/2013
- Angaben gemäß Art. 14 des GvD Nr. 33/2013
- Ausgeschiedene Führungskräfte
- Entlohnung der Führungskräfte
- Verantwortliche der Führungsdienste
- Organisatorische Positionen
- Stellenplan
- Peresonal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis
- Abwesenheitsquote
- An die Bediensteten erteilte oder genehmigte Aufträge
- Tarifverhandlungen
- Ergänzende Verhandlungen
- Aus- und Weiterbildung des Gemeindepersonals
- Wettbewerbe
- Performance
- Abhängige Körperschaften
- Tätigkeiten und Verfahren
- Maßnahmen
- Aufsicht über Unternehmen
- Ausschreibungen und Verträge (ab 16.11.2020)
- Ausschreibungen und Verträge (bis 15.11.2020)
- Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
- Haushalt
- Immobilien und Vermögensverwaltung
- Kontrollen und Erhebungen über die Verwaltung
- Erbrachte Leistungen
- Zahlungen der Verwaltung
- Öffentliche Arbeiten
- Planung und Raumordnung
- Umweltinformationen
- Akkreditierte private Gesundheitseinrichtungen
- Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen
- Sonstige Inhalte
Erklärungen gemäß Art. 20 des Ges. Dekret 39/2013
Ges. Dekr. 8. April 2013, Nr. 39
Bestimmungen über Nichterteilung und Unvereinbarkeit von
Amtsaufträgen im öffentlichen Dienst und in privaten
öffentlich kontrollierten Körperschaften, laut Artikel 1,
Absätze 49 und 50, des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190.
(GR Allgemeine Serie 92 von 19.4.2013)