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Fahrrad mit Pedalunterstützung (Pedelec) und elektrisches Motorfahrzeug (Elektroroller)
Fahrräder mit Pedalunterstützung und elektrische Motorfahrzeuge sind unterschiedliche Fortbewegungsmittel. Letztere müssen auf öffentlichen Straßen Mofa-Kennzeichen haben, LenkerIn muss Helm tragen und AM-Führerschein besitzen sowie versichert sein.
Die Merkmale von Fahrrädern mit Pedalunterstützung wurden in der Richtlinie 2002/24/EG festgelegt, die in Italien vom Ministerialdekret vom 31.1.2003 übernommen wurden.