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Städtischer Bestattungsdienst

In den schweren Stunden der Trauer unterstützen wir Sie bei allen mit einem Sterbefall verbundenen Aufgaben

Bild: 4.3 Roses 4059127 1920
© Peggychoucair da Pixabay - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Als Bestattungsdienst erledigen wir für Sie alles Nötige für die Beerdigung, und zwar:

  • Totentransport nach Bestimmungsorten innerhalb oder außerhalb des Gemeindegebietes, ins In- und Ausland
  • Erledigung aller Formalitäten bezüglich Meldeamt, Friedhofsdienst und Einäscherung
  • Lieferung von Särgen und Zubehör
  • Einlegen des Leichnams in den Sarg
  • Organisation der Beerdigungszeremonie in Pfarreien
  • Veröffentlichung von Todesanzeigen in der Tageszeitung Alto Adige (es ist notwendig, ein Foto des Verstorbenen (in diesem Fall sind der Text der Anzeige und ein womöglich auf Papier gedrucktes Foto der/des Verstorbenen erforderlich)
  • Druck von Sterbebildern und Danksagungen
  • Lieferung von Blumen und Kränzen
  • Erstellung von Grabinschriften (A4 Steifpapier)
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • Einäscherung

Zudem sind wir ausschließlich zuständig für:

  • die Verwaltung des Leichenhauses
  • die Erledigung von Verwaltungsakten
  • die Ausstellung der Ermächtigungen zum Leichentransport
  • die Bestattungsdienste für Bedürftige
  • die Bergung der auf öffentlichen Straßen oder an öffentlichen Orten verstorbenen Menschen und deren Transport

So geht's

Bitte wenden Sie sich an das Amt für Friedhofs- und Bestattungsdienste, das Ihnen alle notwendigen Informationen für die Durchführung der Beerdigung geben wird und auf Wunsch einen Kostenvoranschlag erstellt.

Während dieser Zeit des gesundheitlichen Notstands sind die Trauerhalle und die Friedhofskapelle nicht zugänglich und es werden keine Trauerzüge durchgeführt.

So erreichen Sie uns
Amt für Friedhofs- und Bestattungsdienste - Gesundheitswesen

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
  • Personalausweis der/des Verstorbenen
  • Personalausweis des nächsten Verwandten für die Eigenerklärung im Falle der Einäscherung
  • Steuernummer der Person, auf welche die Rechnung lauten soll. Die Rechnung muss über PagoPA innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist bezahlt werden

Kosten und Voraussetzungen

Nr. 2 Stempelmarken zu je € 16,00 (für die Einäscherung)
32,00 Euro
Nr. 2 Stempelmarken zu je € 16,00 (für den Transport der Leiche)
32,00 Euro

Die Kosten variieren je nach Bestattungsform (siehe die unten aufgeführte Datei).  Es wird empfohlen, einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu den Dienste und Lieferungen einzuholen.

Fristen und Fälligkeiten

1
Tage
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
3
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Sonderfälle

Im Falle einer gerichtlichen Instanz ist es nicht möglich, einen genauen Zeitrahmen vorherzusagen.

Kontakt

4.3 Bestattungsdienst / Gestaltung der Trauerfeier

Telefon:
0471 997661 - 997645

E-Mail:
bestattung@gemeinde.bozen.it

PEC:
4.3.0@pec.bolzano.bozen.it

Terminvereinbarung im Büro

Im Falle zweier aufeinander folgender Feiertage ist das Amt am ersten Tag geöffnet.

Gültig ab 01.05.2018
Mo.
08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00
Di.
08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00
Mi.
08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00
Do.
08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00
Fr.
08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00
Sa.
08:30 - 13:00
4.3 Bestattungsdienst / Überführung-Leichentransport

Telefon:
0471 280634

Mobil - 24/7 (nur Notfälle):
335 7422082 - 335 7422080

4.3 Amt für Friedhofs -und Bestattungsdienste - Gesundheitswesen

Beerdigungen, Bestattungsdienst, Feuerbestattungen, Friedhofsverwaltung, Friedhofspflege

Weitere Details

Weitere Informationen

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Wie Sie Ihre Steuern und Gebühren an die Gemeinde Bozen zahlen

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Exhumierung und Umbettung

Unterschiedliche Gründe können die Ausgrabung der sterblichen Überreste von Verstorbenen notwendig machen. Welche Möglichkeiten der Umbettung es gibt, erfahren Sie hier.

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Letzte Änderung:Montag, 18. Dezember 2023