Einvernehmensprotokoll gegen die Verletzung der Schulpflicht (Drop-out)
Um das schulische Wohlbefinden zu unterstützen und der Verletzung der Schulpflicht entgegenzuwirken, haben folgende öffentliche Verwaltungen am 5. Mai 2010 ein Einvernehmensprotokoll abgeschlossen:
- Stadt Bozen
- Betrieb für Sozialdienste der Stadt Bozen
- Deutsches Schulamt
- Italienisches Schulamt
- Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen
- Quästur Bozen.
Nach dem Experimentieren im Schuljahr 2010/2011 und der Überprüfung der Ergebnisse, wurde das definitive Einvernehmensprotokoll am 23. Jänner 2012 unterzeichnet.
Im Protokoll sind die verschiedenen Vorgehensweisen in den
folgenden Fällen definiert:
a) Minderjährige, die nicht eingeschrieben werden, aber der
Schulpflicht unterliegen; b) Schüler, die für
längere Zeit den Unterricht nicht besuchen und/oder die
Ferienzeit verlängern;
c) Schüler, die nicht regelmäßig den Unterricht
besuchen.
Für weitere Infos: " Schulpflicht. Zusammenarbeit der Institutionen erfolgreich"
Anlagen:
- Definitives Einvernehmensprotokoll22.11.2012 (File pdf, 221 Kilobyte)
- Formular Meldung der Nichteinschreibung von schulpflichtigen Minderjährigen (File pdf, 34 Kilobyte)
- Formular Meldung des unregelmäßigen Schulbesuchs (File pdf, 38 Kilobyte)
- Formular Überprüfung der Ergebnisse der Ermittlungen (File pdf, 38 Kilobyte)