Seite empfehlen  Ihr Kommentar  Seite drucken

Einvernehmensprotokoll gegen die Verletzung der Schulpflicht (Drop-out)

Um das schulische Wohlbefinden zu unterstützen und der Verletzung der Schulpflicht entgegenzuwirken, haben folgende öffentliche Verwaltungen am 5. Mai 2010 ein Einvernehmensprotokoll abgeschlossen:

  • Stadt Bozen
  • Betrieb für Sozialdienste der Stadt Bozen
  • Deutsches Schulamt
  • Italienisches Schulamt
  • Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen
  • Quästur Bozen. 

Nach dem Experimentieren im Schuljahr 2010/2011 und der Überprüfung der Ergebnisse, wurde das definitive Einvernehmensprotokoll am 23. Jänner 2012  unterzeichnet.

Im Protokoll sind die verschiedenen Vorgehensweisen in den folgenden Fällen definiert:
a) Minderjährige, die nicht eingeschrieben werden, aber der Schulpflicht unterliegen; b) Schüler, die für längere Zeit den Unterricht nicht besuchen und/oder die Ferienzeit verlängern;
c) Schüler, die nicht regelmäßig den Unterricht besuchen.

Für weitere Infos: " Schulpflicht. Zusammenarbeit der Institutionen erfolgreich"

Zum Seitenanfang
  • Home
  • Projekte
  • > Einvernehmensprotokoll gegen die Verletzung der Schulpflicht (Drop-out)
Stadt Bozen - Rathausplatz 5 - 39100 Bozen - Telefonzentrale: 0471 997111 – Steuernr./MwSt.: 00389240219 - E-Mail: aboe@gemeinde.bozen.it - PEC: bz@legalmail.it ::