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Fahrverbote zur Vermeidung der Luftverschmutzung

Einschränkungen für den Verkehr von Fahrzeugen

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 16. November 2022

Beschreibung

Art des Dokuments
Interner Arbeitsablauf

Die Verordnung 03/09/2018, Prot. 0145323, die ab 1. Juli 2019 in Kraft ist, sieht für das Stadtzentrum von Bozen und  für den Moritzinger Weg im Abschnitt zwischen dem Blutspenderplatz und der Vittorio-Veneto-Straße ein vorbeugendes Fahrverbot nach den Vorgaben des Landesluftqualitätsplanes vor und zwar jeweils von Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr außer in erwiesenermaßen dringenden und notwendigen Fällen, für alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0, Euro 1 und Euro 2 Diesel und Euro 3 Diesel.

Alle Mopeds und Motorräder sind von diesen Verboten ausgenommen.

→ Die diesbezügliche Verordnungen finden Sie hier.

Durchfahrt für Fahrzeuge, die Verkehrsbeschränkungen unterliegen Lageplan der Stadt Bozen (am 7.8.2019 aktualisiert) (File pdf 23,88 MB)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle
5.3 Amt für den Schutz der Umwelt und des Territoriums

Umweltschutz, Lärmschutz, Umweltplanung, Messungen und Kontrollen, Tierschutzstelle

Weitere Details

Letzte Änderung:Donnerstag, 24. November 2022