Folgen Sie uns
Suche

Winterdienst: Wer sorgt für die Schneeräumung?

Gemeinde, Mieter oder Anlieger: Wo muss geräumt und gestreut werden? Alles zum Winterdienst und zur Schneeräumungspflicht

Bild: 5.3.2 Sgombero neve
© Comune di Bolzano - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Straßenräumung 
Wenn es in der Stadt schneit, ist es Aufgabe der Gemeinde, die Straßen frei und befahrbar zu halten. Der Winterdienst wird vom Amt für Arbeitssicherheit koordiniert und von Gemeinde- und SEAB-Bediensteten sowie MitarbeiterInnen einiger Genossenschaften und Privatunternehmen durchgeführt.

Gehsteige
Die Reinigung der Gehwege vor öffentlichen Gebäuden obliegt der Gemeinde. Hingegen obliegt es den jeweiligen privaten Eigentümern die Gehsteige vor dem eigenen Haus, Kondominium oder Geschäft, sowie die Hof- oder Garagenzufahrten vor Privatgrundstücken zu reinigen. Ebenso liegt es in der Verantwortung der Grundstückseigentümer, die Gehwege gegen die Gefahr von Schnee und Eis zu sichern, die von den Dächern herabfallen.

Die Stadtgärtnerei sorgt für die Schneeräumung:

  • auf den Radwegen,
  • auf den Fusswege und Gehsteige in und um den Park- und Grünanlagen
  • auf den Spielplätzen

Kontakt

5.3.2 Dienststelle Gärtnerei

Telefon:
0471 997971

Telefon:
0471 997972

E-Mail:
5.3.2@gemeinde.bozen.it

PEC:
5.3.2@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
6.4 Amt für Infrastrukturen und Freiraumgestaltung

Telefon:
0471 997288

Fax:
0471 997604

E-Mail:
6.4.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
6.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
5.3.2 Dienststelle Gärtnerei

Pflege der Grünflächen, Stadtparks, Promenaden, Waldflächen, Straßenbäume und Spielplätze

Weitere Details

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Mittwoch, 23. Februar 2022