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Hundeauslaufzonen. Regeln und Pflichten für Hundehalter

Platz für Hund und Hundehalter in den öffentlichen Grünanlagen der Stadt

Bild: 5.3 aree cani
© www.pixapay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

In Parks und öffentlich zugänglichen Grünanlagen wurden Flächen ausgewiesen und mit geeigneten Geräten ausgestattet, auf denen sich Hunde unter der Verantwortung ihrer Besitzer frei bewegen, laufen und spielen können, ohne Leine und Maulkorb.

Alle Hundeauslaufplätze haben einen Brunnen, sind umzäunt, mit Müllkübeln und Schaufeln für das Einsammeln des Hundekots ausgestattet.

In der Stadt Bozen gibt es 25 Hundeauslaufzonen und 3 Hundeauslaufzone auf Zeit

Stadtviertel Zentrum-Bozner Boden-Rentsch:

  1. Grünfläche am linken Talferufer zwischen Museon - Alpini-Wassermauer (10.000 qm)
  2. Loreto Brücke (185 qm)
  3. Talferpromenade nördlich der Straßenmündung vom Talfergries (900 qm) 
  4. Trienter Straße (264 qm)
  5. Bozner-Boden-Mitterweg (400 qm) beim Premstaller-Park
    - Öffnungszeiten: 7:00 -22:00 Uhr

Stadtviertlel Oberau-Haslach:

  1. Mignone Park (900 qm) 
  2. Tambosi Park (90 qm)
  3. Pfarrhofstraße - an der Unterführung in die Einsteinstraße (150 qm)
  4. Pfarrhofstraße - am Parkplatz Nassariyaplatz (80 qm)

Stadtviertel Europa-Neustift:

  1. Rombrücke (1000 qm) 
  2. Rovigostraße(263 qm)
    - Öffnungszeiten: Mo.-Fr.:7:00 - 14:30; Sa./So.: 08:00 – 14:30
  3. Sorrentostraße (230 qm)
  4. Rechtes Eisackufer (2000 qm)

Stadtviertel Don Bosco:

  1. Neubruchweg (430 qm)
  2. Europapark (400 qm)
    - Öffnungszeiten: 6:00-10:00 / 18:00-22:00 Uhr
  3. Europaallee 144 (300 qm)
  4. Firmianpark (480 qm)
  5. Ortlerstraße (1260 qm)
  6. Baristraße - neben dem Semirurali-Park (480 qm)
  7. Genuastraße (Rollschuh-Eislaufbahn) (680 qm)

Quartiere Gries-S.Quirino

  1. Via Roen - parco Pompei (880 mq)
  2. Parco Petrarca (35 mq)
  3. Via Segantini (60 mq)
  4. Via Duca d'Aosta (435 mq)
  5. Via Merano (130 mq)

Stadtviertel Gries-Quirein

  1. Roenstraße Pompei-Park (880 qm)
  2. Petrarca-Park (35 qm)
  3. Segantinistraße (60 qm)
  4. Duca-d'Aosta-Allee (435 qm)
  5. Meranerstraße (130 qm)

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Aus Sicherheitsgründen ist der Zugang zu den umzäunten Hundeflächen nur für Hunde und Hundebegleiter erlaubt.

Weitere Informationen

Die Hundezonen werden von den Umweltwächtern überwacht, die auch dafür zuständig sind, Hundehalter, die sich nicht an die Verordnung Nr. 20672 vom 04-06-2002 halten, zu informieren, zu verwarnen und gegebenenfalls zu bestrafen:

Führen von Hunden - Strafen

  • Art. 1 "unbeaufsichtigt gelassene Hunde", und Art. 6 "nicht durchgeführtes Wegräumen des Hundekots"
    • Strafen: von 50,00 bis 500,00 Euro
      Bezahlung des reduzierten Betrags: 100,00 Euro
  • Art. 2, 3 und 4 "keine Leine und/oder Maulkorb, obwohl vorgesehen" und Art. 7 "keine angemessene Ausrüstung zum Wegräumen des Kots"
    • Strafen: von 25,00 bis 250,00 Euro
      Bezahlung des reduzierten Betrags: 50,00 Euro

Letzte Änderung:Mittwoch, 08. März 2023