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Fahrverbote (Luftverschmutzung)
Einschränkungen für den Verkehr von Fahrzeugen ab 1.7.2019

Plakat - Einschränkungen für nicht umweltfreundliche Fahrzeuge ab 1.7.2019 (Klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern.)
Lageplan der Stadt Bozen (Pdf-Datei)
Hinweis: Covid-19: Vorläufige Aufhebung des Fahrverbots nur für Euro-3 Dieselfahrzeuge.
Achtung: Ab 1. Juli 2019 ist die neue Verordnung über die Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung in Kraft getreten (Verordnung 03/09/2018, Prot. 0145323).
Die Verordnung 03/09/2018, Prot. 0145323, die ab 1. Juli 2019 in Kraft ist,
sieht für das Stadtzentrum von
Bozen und für den Moritzinger Weg im Abschnitt
zwischen dem Blutspenderplatz und der
Vittorio-Veneto-Straße ein vorbeugendes Fahrverbot nach den Vorgaben des
Landesluftqualitätsplanes vor und zwar jeweils von Montag bis Freitag (Feiertage
ausgenommen) von 7:00 bis
10:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr außer in
erwiesenermaßen dringenden und notwendigen Fällen,
für alle Fahrzeuge der Klassen
Euro 0, Euro 1 und Euro 2 Diesel und Euro 3
Diesel.
Euro-3-Dieselfahrzeuge, die
für den Transport von Gütern genutzt werden, sind bis zum 31.12.2019 von dieser
Regelung ausgenommen.
Somit gilt ab 1. Jänner 2020 das Fahrverbot von Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) von 7.00 bis 10.00 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr für alle Fahrzeuge "Euro 0", "Euro 1", "Euro 2 Diesel" und "Euro 3 Diesel.
- Überprüfung der Umweltklasse (Euro-Kategorie) von Fahrzeugen, Motorrädern und Mopeds (Externer Link zum "Das Portal des Autofahrers"
Alle Mopeds und Motorräder sind von diesen Verboten ausgenommen.
Anlagen:
- Bürgermeisterverordnung Nr. 21 vom 16.3.2020Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung durch NOx- Stickstoffoxid-Emissionen in Übereinstimmung mit dem Landesluftqualitätsplan und dem Programm zur Reduzierung der NO2-Belastung 2018-2023 Vorläufige Aufhebung des Fahrverbots für Euro-3-Dieselfahrzeuge mit sofortiger Wirkung (File pdf, 248 Kilobyte)
- Verordnung 03.09.2018 - Prot. 0145323/2018, gültig vom 01.07.2019 (bis auf Widerruf)Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung durch NOx- Stickstoffoxid-Emissionen in Übereinstimmung mit dem Landesluftqualitätsplan und dem Programm zur Reduzierung der NO2-Belastung 2018-2023 (File pdf, 188 Kilobyte)
- Ergänzung vom 11.6.2019 der Verordnung vom 3.9.2018 - Prot. 0145326/2018, gültig ab 01.07.2019 (bis auf Widerruf)Ausnahmeregelung für Fahrzeuge der Klasse Euro 3 Diesel, die nicht zur Güterbeförderung bestimmt sind, wenn der Lenker 75 Jahre oder älter und gleichzeitig Eigentümer des Fahrzeuges ist. (File pdf, 108 Kilobyte)
- Durchfahrt für Fahrzeuge, die Verkehrsbeschränkungen unterliegenLageplan der Stadt Bozen (am 7.8.2019 aktualisiert) (File pdf, 25.060 Kilobyte)
- Plakat zur Verkehrs-Umweltmaßnahmen ab 1.7.2019 (File pdf, 359 Kilobyte)
Siehe

Lageplan der Stadt Bozen - Durchfahrt für Fahrzeuge, die Verkehrsbeschränkungen unterliegen (Aktualisierung 7.8.2019 - Klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern)
- Fahrverbote (Luftverschmutzung)
- Lokale und nationale Beiträge für den Kauf umweltfreundlicher Autos