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Besonders lärmintensive Bautätigkeiten

Baustellen, Straßenarbeiten, lärmintensive Geräte und Maschinen

Bild: cantiere, strada, rumore
© www.pixapay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Besonders lärmintensive Bautätigkeiten sind solche auf Baustellen, Straßenbaustellen usw. und in jedem Fall alle Tätigkeiten, die mit dem Einsatz von besonders lärmintensiven Geräten oder Maschinen verbunden sind.

Besagte Arbeiten können nur an Werktagen zu folgenden Zeiten durchgeführt werden:

Von Montag bis Freitag (Feiertage ausgeschlossen)

  • von 7:00 bis 12:00 Uhr
  • von 13:00 bis 19:00 Uhr

Am Samstag (Feiertage ausgeschlossen)

  • von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 19:00

Die Gemeindeverwaltung kann im Wege einer befristeten Sondermaßnahme Ausnahmen oder Beschränkungen festlegen.

So geht's

Um Arbeiten außerhalb der oben genannten Zeiten durchführen zu können, muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Arbeiten ein schriftlicher und ausreichend begründeter Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung beim Amt für Umwelt und Bodenschutz eingereicht werden.

Einzelunternehmen und Gesellschaften müssen das Gesuch per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse  5.3.0@pec.bolzano.bozen.it schicken und mit einer digitalen Unterschrift versehen (Versand im PDF/a-Format). Erfolgt die Unterschrift nicht digital, muss das Gesuch händisch unterschrieben, eingescannt und als PDF-Datei versandt werden. In diesem Fall ist dem Gesuch die eingescannte Kopie eines gültigen Personalausweises des Antragstellers/der Antragstellerin beizulegen. Die Stempelsteuer kann mit "Eigenerklärung über die Bezahlung der Stempelsteuer" entrichtet werden (Siehe Formular unten).

Um die Unannehmlichkeiten für die Bevölkerung in den Wohngebieten so gering wie möglich zu halten, erteilt die Gemeinde solche Genehmigungen nur bei öffentlichem Interesse, wie in den einschlägigen Landesbestimmungen vorgesehen, oder aus objektiven Gründen (z. B. kontinuierliche industrielle Pflasterarbeiten außerhalb der unten angegebenen Zeiten oder Straßenarbeiten auf Hauptverkehrsstraßen mit starkem Tagesverkehr).

Von dieser Regelung (Verordnung Nr. 52/0122713 vom 2.8.2018) ausgenommen sind:

  • das Gewerbegebiet Bozen Süd (hier gelten die im LG 20/2012 genannten Zeiten - 07.00 bis 19.00 Uhr - ausgenommen Sondergenehmigungen),
  • Arbeiten, die nicht unterbrochen werden dürfen, etwa das Verlegen von Industrieböden; diese Arbeiten dürfen an ein und derselben Baustelle an nur einem Tag in der Woche zwischen 07.00 und 01.00 von Montag bis Freitag und zwischen 08.00 und 01.00 Uhr am Samstag durchgeführt werden (es sei denn, es wurde eine Sondergenehmigung erteilt), wobei bis 2 Tage vor Beginn der Arbeiten die Freigabe des Amtes für den Schutz der Umwelt und des Territoriums der Stadt Bozen eingeholt werden muss.

Kontakt

Telefon:
0471 997275

Telefon:
0471 997587

E-Mail:
5.3.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
5.3.0@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
5.3 Amt für den Schutz der Umwelt und des Territoriums

Umweltschutz, Lärmschutz, Umweltplanung, Messungen und Kontrollen, Tierschutzstelle

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Letzte Änderung:Dienstag, 05. Dezember 2023